LEIHARBEITER

Schon merkwürdig, wenn man im Urteil einer Strafkammer des Landgerichts liest, dass der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht ist. Aber selbst im Geschäftsverteilungsplan, der freundlicherweise online ist, wird er so bezeichnet.

Wahrscheinlich ist der Richter Leiharbeiter. Das Beamtenrecht macht ja so manches möglich.