Ich erhalte täglich etliche Mails mit „kleinen“ Anfragen. Die einen wollen wissen, ob ein Eintrag in ihrem Weblog unbedenklich ist. Die anderen haben Ärger mit dem Vermieter. Oder dem Gaslieferanten.
Ich freue mich natürlich über die Bitten nach einem kurzen Tipp. Und verstehe auch die Hoffnung, dass drei oder vier Zeilen möglichst nichts kosten sollten. Das geht so allerdings nicht. Zunächst einmal, weil juristische Beratung wesentlicher Teil meines Jobs ist. Außerdem gibt es noch andere Gründe. Diese Gründe stehen im nachfolgenden Text, mit dem ich die Anfragen beantworte:
… wie Sie sich denken können, stehe ich unter verschärfter Beobachtung. Einigen „freundlichen“ Kollegen sei Dank. Ich muss Sie deshalb darauf hinweisen, dass ich aus Standesgründen nur in Ausnahmefällen juristische Ratschläge kostenlos geben kann (z.B. bei nachgewiesener Mittellosigkeit).
Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir uns zunächst auf ein Honorar einigen müssen, bevor ich Sie berate. …