Aus einer „Anfrage“:
Sehr geehrter Herr Vetter,
ich bin Faktenprüfer bei CORRECTIV und überprüfe gerade diesen Facebook-Post, in dem unter anderem die Behauptung aufgestellt wird, das Aussageverweigerungsrecht sei „quasi abgeschafft“ und die Polizei könne „Bürger zur Aussage zwingen“. …
Bei meinen Recherchen bin ich einerseits auf einen Text der Kriminalpolitischen Zeitung und auf Ihren Artikel dazu gestoßen, in beiden heißt es, die Polizei könnte nun unter bestimmten Vorraussetzungen Zeugen laden.
Ich habe dazu Verständnisfragen und hoffe, Sie können mir weiterhelfen. …
Wenn Zeugen schon vorher auf richterliche oder staatsanwaltschaftliche Anordnung zur Aussage geladen werden konnten, was hat sich denn nun konkret geändert? Gehe ich Recht in der Annahme, Zeugen mussten vorher lediglich vor Gericht aussagen, jetzt aber könnten sie unter bestimmten Bedingungen auch vor Polizeibeamten aussagen? Hat ein Zeuge in so einem Szenario irgendeine eine Möglichkeit, die Aussage zu verweigern? Zudem: Ist Ihnen beispielhaft schon mal ein solcher Fall untergekommen? Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen. Ich bin gerne auch telefonisch für Sie erreichbar!
Herzliche Grüße,
Was Correctiv macht, kann man auf deren Seite nachlesen:
Wir sind Teil des Faktencheck-Projekts von Facebook.
Ich beantworte Presseanfragen jederzeit gerne und – bei vertretbarem Aufwand – auch kostenlos. Allerdings bin ich nach nach meiner eigenen kleinen Recherche zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei dieser Anfrage doch um etwas anderes handeln dürfte als die übliche Bitte einer Redaktion oder eines freiberuflichen Journalisten um ein Interview oder Hintergrundinformationen. Aus meiner Antwort:
Sehr geehrter Herr E.,
ich sehe keinen Grund, warum ich für das Unternehmen Facebook kostenlose Rechtsberatung leisten sollte. Wenn Sie bzw. Ihr Auftraggeber für den Faktencheck, der nach meinem Verständnis in erster Linie zur Erfüllung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes dient und somit vorrangig im eigenen Interesse von Facebook erfolgt, Auskünfte bzw. Unterstützung benötigen, stehe ich für eine Beratung natürlich gerne zur Verfügung. Diese würde ich aber nach meinem normalen Stundensatz abrechnen. Falls Sie bzw. Facebook hieran Interesse haben, melden Sie sich gerne noch einmal.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Vetter