Telefon und Fax sind nicht alles, zumindest was die Erreichbarkeit von Unternehmen angeht. Entgegen dem bisher geltenden Regeln in Deutschland sind Onlinehändler insbesondere nicht verpflichtet, für ihre Kunden telefonisch oder per Fax erreichbar zu sein. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Die deutschen Verbraucherzentralen hatten Amazon verklagt, weil die Firma nicht direkt telefonisch Kontakt mit ihren Kunden pflegt, sondern nur einen (nicht gerade leicht aufzufindenden) Rückrufservice bietet. Eine Faxnummer nennt Amazon gar nicht. Doch eine Verpflichtung für eine Telefonhotline oder einen Faxanschluss gibt es nach Europarecht gerade nicht, heißt es in dem heute veröffentlichten Gerichtsentscheid.
Vielmehr genügen auch „andere Kommunikationsmittel“, also insbesondere Chats. Voraussetzung sei aber, dass hierdurch eine direkte und effiziente Kommunikation möglich sei. Außerdem müssten die Kanäle „in klarer und verständlicher Weise zugänglich gemacht“ werden. Ob der Amazon-Rückrufservice insoweit ausreichend ist, müssten die nationalen Gerichte entscheiden.
Festhalten kann man aber schon jetzt, dass sich ein Unternehmen nicht schon deshalb rechtswidrig verhält, wenn es keine Telefonnummer angibt (Aktenzeichen C – 649/17).