IHRE AKTE WIRD VERNICHTET

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte drückt sich klar aus, wenn er Eingaben verwirft:

Diese Entscheidung ist endgültig. … Sie werden daher Verständnis dafür haben, dass die Kanzlei Ihnen keine weiteren Auskünfte über die Beratungen im Richterausschuss geben und auch keinen weiteren Schriftverkehr mit Ihnen in dieser Angelegenheit führen kann. Sie werden in dieser Beschwerdesache keine weiteren Zuschriften erhalten, und Ihre Beschwerdeakte wird ein Jahr nach Datum dieser Entscheidung vernichtet werden.