SCHNÜFFLER

SCHNÜFFLER

Neben der GEZ schnüffeln demnächst auch noch Damen und Herren einer sog. „Gebühreneinzugszentrale für Urheberrechte“ (Gezfu) in Unternehmen und Privathaushalten. Wie der tecChannel (via Handakte WebLAWg) berichtet, kann man Raubkopierer und Nutzer illegaler Software ganz bequem auf der Homepage dieser Institution denunzieren – und selbst anonym bleiben.

Ich habe starke Zweifel, dass diese Datensammlung und die anschließende Datenspeicherung legal ist.

Unabhängig davon ist die „Gezfu“ aber nach dem Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet, die Personen, deren Daten sie speichert, über die Speicherung zu informieren.

Weiter hat jeder das Recht, nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz von der Gezfu Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche Daten über einen gespeichert sind. Nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz erstreckt sich der Auskunftsanspruch übrigens auch auf die Herkunft der Daten.

Im Falle unrichtiger Speicherung besteht ein Löschungsanspruch nach § 35 Bundesdatenschutzgesetz, der ebenso wie der Auskunftsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden kann.

Ich habe der Firma gerade folgendes Fax geschickt:

Fax: 02131- 12 46 79 2
GEZFU
Gebühreneinzugszentrale für Urheberrechte
Postfach 110 150
D-41530 Dormagen

Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordern wir Sie im eigenen Namen auf, uns mitzuteilen, ob und ggf. welche Daten Sie – insbesondere über Ihre Datensammlung auf der Homepage http://www.gezfu.de/index.html – über folgende Person gespeichert haben und woher diese Daten stammen:

Udo Vetter, * 24. Dezember 1964
Lützowstraße 2
40476 Düsseldorf

Annette Mertens, * 27. Juli 1965
Lützowstraße 2
40476 Düsseldorf

Der Auskunftsanspruch ergibt sich aus § 34 Bundesdatenschutzgesetz.

Sollten Sie dem Auskunftsanspruch nicht nachkommen, wird dieser gerichtlich geltend gemacht.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass nach unserer Auffassung die Datensammlung und -speicherung auf Ihrer o.g. Homepage rechtswidrig ist und insbesondere gegen die Bußgeld- und ggf. sogar Strafvorschriften des BDSG verstößt.

Wir fordern Sie auf, rechtswidrig erlangte Daten sofort zu löschen.

Sollte die öffentliche Datensammlung auf Ihrer Homepage nicht bis spätestens 17. September 2003 eingestellt sein, werden wir die Staatsanwaltschaft bitten zu prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

PS. Auf das Schreiben erhebe ich kein Copyright :-)

Nachtrag 1: Interessante Hintergründe zu der „Firma“ im Wortfeld.

Nachtrag 2: Bei der Gezfu wird auch sonntags gearbeitet. Das Formular zum Denunzieren ist offline.