Prinz Ernst August von Hannover möchte, dass sein Verfahren wegen Körperverletzung neu aufgerollt wird. Unter anderem bietet er jetzt seine Gattin als Zeugin dafür an, dass das mutmaßliche Opfer keine Verletzungen davongetragen hat. Außerdem soll ein Teilgeständnis, das sein Verteidiger für ihn abgegeben hat, nicht autorisiert gewesen sein, berichtet Spiegel online.
Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist grundsätzlich nur gerechtfertigt, wenn neue Beweismittel auftauchen. Dass ausgerechnet Ehefrau Caroline von Monaco ein neues Beweismittel sein soll, wird offensichtlich schwer zu begründen sein.
Auch die Rüge, dass der Verteidiger Schmonzes erzählt hat, passt nicht recht in die Wiederaufnahme. Damit hätte Ernst August sein Glück wohl zuerst mit den normalen Rechtsmitteln versuchen müssen, zum Beispiel mit der Revision. Aber er hat dieses Rechtsmittel ja bewusst zurückgezogen, um sich in die Wiederaufnahme zu flüchten.
Dass dies sachlich kaum nachvollziehbar ist, habe ich in diesem Beitrag begründet.