Wenn es mit dem Job zu Ende geht, stellt sich oft die Frage nach dem nicht genommenen Urlaub. Ob der Chef kündigt oder der Arbeitnehmer kündigt, spielt keine Rolle: Nicht genommener Urlaub muss grundsätzlich bezahlt werden.
Was aber die wenigsten wissen:
Endet das Arbeitsverhältnis nach dem 30. Juni, hat man als Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. So steht es ausdrücklich im Bundesurlaubsgesetz.
Die meisten Personalabteilungen, aber auch viele Arbeitsrichter und Anwälte rechnen ganz anders. Wenn das Arbeitsverhältnis zum Beispiel zum 30. September endet, rechnen sie 9/12 des Jahresurlaubs ab. Diese Aufstückelung erlaubt das Gesetz aber nur, wenn das Arbeitsverhältnis im ersten Halbjahr endet. Ab dem 1. Juli kann der Arbeitnehmer immer den gesamten Jahresurlaub verlangen; die andere Berechnung kostet ihn bares Geld.