Das ist schon ein bemerkenswerter Stunt, den sich ein 24-jähriger Autofahrer im Raum München geleistet hat. In etwas mehr als einer Stunde fuhr der ausgebildete Anlagenmechaniker und derzeitige Meisterschüler kurz nach Mitternacht in insgesamt 11 Radarfallen im Stadtgebiet – mit Tempoüberschreitungen bis zu 64 km/h. Das Amtsgericht München kam ordentlich ins Rechnen, um die richtige Geldbuße für den flotten Fahrer festzulegen.
Doch der Reihe nach. Mangels näherer geografischer Kenntnis zitiere ich die Tempoverstöße nach der Pressemitteilung des Gerichts:
Am 23.05.2018 um 00.19 Uhr fuhr der 24-jährige ausgebildeten Anlagenmechaniker und derzeitige Meisterschüler aus München-Obermenzing mit seinem PKW Peugeot im Petueltunnel in östlicher Richtung und überschritt dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 34 km/h und um 00.22 Uhr im Richard-Strauss-Tunnel in südlicher Richtung unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h m 39 km/h, um 00.33 Uhr im Luise-Kieselbach-Tunnel in nördlicher Richtung bei höchstens erlaubten 50 km/h um 46 km/h, um 00.34 Uhr auf der Landshuter Allee in nördlicher Richtung bei maximal erlaubten 50 km/h um 52 km/h. Der Betroffene fuhr um 00.57 Uhr im Heckenstaller Tunnel Richtung Osten und überschritt dabei die zum Fahrtzeitpunkt zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h um 51 km/h. Um 01.07 Uhr fuhr er wieder im Luise-Kieselbach-Tunnel in nördlicher Richtung und überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit nun um 61 km/h, um 01.09 Uhr auf der Landshuter Allee um 55 km/h, um 01.12 Uhr im Petueltunnel in Fahrtrichtung München um 47 km/h, um 01.17 Uhr im Richard-Strauss-Tunnel in südlicher Richtung um 57 km/h, um 01.26 Uhr im Luise-Kieselbach-Tunnel in nördlicher Richtung um 52 km/h und schließlich um 01.27 Uhr auf der Landshuter Allee um 64 km/h.
Bei den ersten beiden Verstößen ging das Gericht noch von Fahrlässigkeit aus. Ab der dritten Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Fahrt könne das aber nicht mehr angenommen werden. Vielmehr liege Vorsatz vor. Eine juristische Wertung, der man sich nur schwer entziehen kann.
Immerhin kam das Gericht dem Betroffenen trotzdem noch entgegen. Es fasste die Geschwindigkeitsübertretungen 1/2, 3/4, 6/7/8 und 10/11 zu einheitlichen Taten zusammen. Ausgehend vom Bußgeldkatalog ergab sich dann folgende Berechnung:
Für die Geschwindigkeitsüberschreitungen Nr. 1 und Nr. 2 sehe der Bußgeldkatalog bei tateinheitlicher Verwirklichung eine Regelgeldbuße von 160 Euro vor. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen 3 und 4 seien tateinheitlich mit einer Regelgeldbuße von 560 Euro wegen der Vorsatztat zu ahnden. Für die Geschwindigkeitsüberschreitung 5 ergäbe der Regelsatz bei vorsätzlicher Begehung 560 Euro. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen 6, 7 und 8 tateinheitlich verwirklicht seien bei vorsätzlicher Begehungsweise mit 960 Euro anzusetzen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung Nr. 9 sei als Vorsatztat mit einer Regelgeldbuße von 560 Euro zu bewerten. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen Nr. 10 und Nr. 11 tateinheitlich verwirklicht und als Vorsatztat ergäben eine Regelgeldbuße von 960 Euro. Dies hätte insgesamt eine Summe von 3.760 Euro ergeben.
Diese Geldbuße reduzierte das Gericht dann mit Blick auf die wirtschaftliche Situation des Betroffenen auf 40 %, das heißt am Ende blieb eine Geldbuße von immer noch stolzen 1.504 Euro. Dazu kommt ein dreimonatiges Fahrverbot. Einen Rabatt beim Fahrverbot lehnte das Gericht ab, weil der Autofahrer schon früher Bußgelder und Fahrverbote erhalten hat.
Der 24-Jährige soll gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde eingelegt haben, obwohl er zugab, gefahren zu sein. Ich habe das leise Gefühl, dass er noch wesentlicher schlechter davongekommen wäre, wenn ihn die Polizei nicht nur geblitzt, sondern auch angehalten hätte. Aber andererseits dürfte einer TV-Karriere als „Deutschlands dümmster Autofahrer“ oder als Werbefigur für Blitzer-Apps kaum noch was entgegenstehen.