Der Vermieter einer Wohnung darf diese selbst betreten, wenn er die gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmelder anbringen will. Der Mieter kann nicht verlangen, dass der Vermieter für die Installation – auf eigene Kosten – einen Fachbetrieb beauftragt. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Die Mieter eines Hauses hatten sich gegen die Absicht des Vermieters gewehrt, Rauchmelder zu installieren. Das wollte der Vermieter selbst machen, die Beauftragung eines Fachbetriebs lehnte er ab. Dagegen ist nichts zu sagen, befindet das Amtsgericht München. Die Installation von Rauchmeldern sei eine so einfache Sache, dass ein Handwerker hierfür nicht erforderlich sei. Den Einwand, das Verhältnis zum Vermieter sei zerrüttet, ließ das Amtsgericht im Ergebnis nicht gelten. Wenn die Mieter Angst vor dem Vermieter hätten, müssten sie ja nicht persönlich anwesend sein (Aktenzeichen 432 C 6439/18).