Deckungssumme

Es geht um den Vorwurf einer Verkehrsunfallflucht. Bei der ADAC Rechtsschutzversicherung habe ich für den Mandanten angefragt, ob die Kosten übernommen werden. Die Antwort fiel positiv aus, schön fand ich darüber hinaus folgenden Hinweis:

Die diesem Rechtsschutzvertrag zugrunde liegende Deckungssumme beläuft sich auf 1.000.000,00 EUR pro Schadensfall. Wir können für diesen Rechtsschutzfall somit höchstens Kosten bis zu diesem Betrag übernehmen.

Die Anwaltsgebühren kratzen letztlich knapp an der 1.000-Euro-Grenze. Aber schön zu wissen, dass nach oben noch deutlich Luft gewesen wäre.