Ein Rechtsbehelf hält mitunter überraschende Wendungen bereit. So hatte ich gegen einen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Beschwerde eingelegt. Nun erreicht mich das folgende Schreiben der beisitzenden Richterin:
Ich führte als sachbearbeitende Staatsanwältin die Ermittlungen bis zu meinem Wechsel an das Landgericht.
Die Richterin müsste also, als Mitglied der Strafkammer, nun über die Rechtmäßigkeit der von ihr selbst beantragten und umgesetzten Ermittlungsmaßnahme entscheiden. Das hätte etwas mehr als ein Geschmäckle, deshalb ist die Strafprozessordnung hier sehr konsequent:
Ein Richter ist von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen, … wenn er in der Sache als Beamter der Staatsanwaltschaft … tätig gewesen ist.
Der Ausschluss tritt kraft Gesetzes ein, das heißt es bedarf noch nicht einmal eines gesonderten Antrags des Beschuldigten. Allerdings kann es auch nicht schaden, wenn man die Ablehnung trotzdem ausdrücklich erklärt, wozu der Betroffene nach § 24 StPO ausdrücklich berechtigt ist.
Schlecht ist es natürlich, wenn die frühere Tätigkeit erst auffällt, wenn das Verfahren schon weit gediehen ist. Das passiert durchaus, denn es kann schon genügen, wenn ein Staatsanwalt als Urlaubsvertretung irgendeine Entscheidung in der Sache getroffen hat. Das kann man womöglich schon mal übersehen, aber Hauptsache der Anwalt merkt’s irgendwann.
Die Situation kommt gar nicht so selten vor. Jedenfalls in Bundesländern wie Bayern, die keine getrennte Laufbahn zwischen Staatsanwälten und Richtern kennen. Dort wechseln die Betreffenden zumindest zu Beginn ihrer Laufbahn immer mal wieder hin und her.
Leider führt die Ausschließung der früheren Staatsanwältin nicht dazu, dass die Strafkammer nun insgesamt unzuständig ist. Vielmehr muss dann ein anderer Richter einspringen. Im Ergebnis entscheidet also die Kammer dann über die frühere Arbeit einer Richterkollegin, mit der man jeden Tag zusammenarbeiten muss. Man muss schon viel Urvertrauen in die Justiz haben, wenn man das darin liegende Problem ausblenden möchte. Genau das geschieht aber. Eine Ablehnung auch der anderen Richter wäre erst dann möglich, wenn sie Befangenheit irgendwie erkennen lassen.