Aus einem Durchsuchungsbeschluss:
… wird die Beschlagnahme von Betäubungsmitteln, Verpackungsmaterialien, Feinwaagen etc. angeordnet.
Im Gerichtstermin ging es um die Frage, ob mein Mandant Betäubungsmittel im Internet bestellt hat. Die Lieferung kam von einem unbekannten Absender. Sie wurde schon auf dem Postweg vom Zoll abgefangen. So wäre es schon interessant gewesen zu erfahren, ob mein Mandant in seiner Wohnung vielleicht irgendwelche Bestell- oder Zahlungsbelege aufbewahrt. Oder ob so was auf seinen Rechnern gespeichert ist.
Auf die Frage des Strafrichters, ob er denn nicht daran gedacht und entsprechend ermittelt habe, reagierte der Polizeibeamte recht schlagfertig:
Ich habe nach den Dingen gesucht, die im Durchsuchungsbeschluss stehen. Wenn Sie wollen, dass ich Computer und Handys beschlagnahme, schreiben Sie das doch bitte rein.
Damit war die Sache weitgehend erledigt. Wir konnten ohne Verurteilung nach Hause gehen.