Gericht zahlt kein Fünf-Personen-Ticket

Wer Anspruch auf Erstattung seiner Fahrtkosten zu einem Gerichtstermin hat, darf trotzdem nicht in großer Gesellschaft reisen. Ein Kläger hatte für die Bahnreise zu seinem Sozialgerichtsprozess eine Fahrkarte vorgelegt, auf der bis zu fünf Personen fahren dürfen.

Das Sozialgericht Karlsruhe billigte dem Mann aber nur den Preis zu, den er für ein Ein-Personen-Ticket hätte zahlen müssen. Das war natürlich billiger. Das Gericht verweist auf die grundsätzliche Pflicht jedes Verfahrensbeteiligten, die Kosten möglichst gering zu halten.

Ob auf dem Ticket tatsächlich mehrere Personen gefahren sind oder ob der Kläger sich nur vertan hatte, teilt das Gericht leider nicht mit (Aktenzeichen S 1 KO 24/18).