Ihr seid Mitglied in einer dieser Whats-App-Gruppen, in denen unzählige Menschen jeden Tag Katzenbilder, doofe Sprüche und auch sonst jeden Blödsinn weiterleiten, den es so im Internet gibt? Ich will euch den Spaß daran nicht verderben, aber vielleicht lest ihr dann besser nicht weiter.
Die Geschichte beginnt banal. Eine 17-Jährige soll nicht nur brav zur Schule gegangen sein. Vielmehr regte sich der Verdacht, dass sie ihren eigenen Marihuana-Konsum dadurch finanziert, dass sie Mitschülern auch mal was verkauft. Die Polizei kriegte einen Tipp, es kam zur Hausdurchsuchung bei der Schülerin.
Die Polizei wertete das Handy der jungen Frau aus. Und zwar extrem ordentlich. Unter anderem scrollten sich die Beamten durch alle Whats-App-Gruppen durch, in denen die Betroffene Mitglied war. Es sind viele Gruppen. Darunter eine mit knapp 600 aktiven Teilnehmern. Eben so eine typische Quatsch-Gruppe, in der fast sekündlich was gepostet wird.
Dumm nur, dass vor einigen Monaten wohl auch jemand mal zwei, drei Fotos gepostet hat, die spärlich bekleidete junge Menschen zeigen. Möglicherweise handelt es sich sogar um Jugendpornografie. Diese Wertung trafen jedenfalls die verantwortlichen Polizeibeamten.
Messerscharf zogen sie folgenden Schluss: Wenn die Bilder noch auf dem Handy der Schülerin sind, dürften sie auch noch bei allen anderen Teilnehmern der Whats-Gruppen auf den Handys sein. Also bejahten die Polizisten einen Anfangsverdacht auf den Besitz von Jugendpornografie.
Gegen jedes Mitglied der Whats-App-Gruppe wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Beamten hätten auch gerne Durchsuchungsbeschlüsse für jedes Gruppenmitglied bekommen. Also wohlgemerkt nicht nur für jene Teilnehmer, die sich mit dem Urheber des Posts irgendwie zu dem Thema ausgetauscht haben (wobei es so gut wie kein Feedback aus der Gruppe gab). Vielmehr sollte alle Gruppenmitglieder morgens um halb sieben Besuch von der Polizei bekommen.
Glücklicherweise kam der Fall zu einem Staatsanwalt, der sich vielleicht fragte, ob er selbst stets und ständig seine Kanäle in den sozialen Medien so toll im Blick hat, dass ihm rein gar nichts entgeht. Jedenfalls entschied er, dass die Betroffenen zwar zur Vernehmung vorgeladen werden sollen. Dabei solle die Polizei aber „schonend“ vorgehen, ggf. die noch auffindbaren Bilder von den Betroffenen löschen lassen und ansonsten für Problembewusstsein sorgen. Am Ende dürfte dann eine eher sang- und klanglose Einstellung des Verfahrens stehen.
Ich persönlich hätte es richtiger gefunden, wenn der Staatsanwalt gleich gesagt hätte, dass ein möglicher Besitzvorsatz doch höchstens bei den Leuten vorliegen erwogen werden kann, bei denen es Anhaltspunkte gibt, dass sie zur fraglichen Zeit online waren und die Bilder womöglich gesehen haben.
Aber nun ja, ihr wisst jetzt, auf welch ebenso zufällige wie simple Art und Weise man als – möglicherweise sogar inaktives – Mitglied einer Whats-App-Gruppe ins Visier der Ermittler geraten kann. Ich wünsche noch viel Spaß…