Die Technik ist beliebt. Obwohl man für den Mandanten – mit guten Gründen – die Zahlungsansprüche als unbegründet zurückgewiesen hat, schickt der Vertragspartner / Vermieter unermüdlich Mahnungen / Kontoauszüge.
Ruhig Blut, kann man da nur raten. Papier ist geduldig. Es hat, wird es nicht ans Gericht geschickt, auch noch nie zu einem Vollstreckungstitel geführt.
Jetzt fordert mich eine Mandantin aber auf, den „Mahnterror“ mit Hilfe des Gerichts zu beenden. Mit einer negativen Feststellungsklage kann ich feststellen lassen, dass die geltend gemachte Forderung nicht besteht. Folgt aus dieser Feststellung aber auch ein Anspruch, nicht mehr mit Mahnungen behelligt zu werden? Verletzung nebenvertraglicher Pflichten? Oder ist sogar die juristische Supernuke zu zünden, auch bekannt als allgemeines Persönlichkeitsrecht?
Die Klärung der Frage kann ich noch etwas verschieben. Vielleicht, ja vielleicht sieht es sogar die Monstermahn AG ein, dass nach einem solchen Urteil Mahnungen auch nichts mehr bringen. Ach, und vergessen: Von der Auftraggeberin lasse ich mir unterschreiben, dass negative Feststellungsklagen auch in die Hose gehen können.