BEDROHTE BLOGGER

Ich bin noch nicht im Büro. Deshalb kann ich nicht zählen. Aber es dürfte eine lebhafte Woche gewesen sein. Gemessen an der Zahl von Abmahnungen, die sich Blogger, Podcaster und Forenbetreiber eingefangen haben. Sie brauchen nur kritisch über die Geschäfte eines Unternehmens zu berichten. Oder darüber, dass ein Unternehmen schon andere abgemahnt hat. Die Bekanntschaft mit Rechtsanwälten ist dann programmiert. Deren zweitklassiges juristisches Geschwurbel auch: Rufschädigung, Kreditgefährdung und, kann es noch jemand hören, Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Ich kriege mittlerweile Mails mit Beitragsentwürfen. „Kann ich das so schreiben, ohne eine Abmahnung zu riskieren?“ Inhalt: die Geschichte einer verkorksten Paketzustellung oder Autoreparatur, Ärger mit einem DVD-Versender und kritische Worte über den eigenen Vater. Auf die Frage kann ich nur nein antworten. Es gibt keine Möglichkeit, Post vom Anwalt zu verhindern. Wer partout das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung scheut, muss die Klappe halten.

Die halbgaren, lieblosen juristischen Argumente in den jüngsten Abmahnschreiben belegen, dass es den Iniatoren um mehr geht als den Einzelfall. Sie wollen – für ihre jeweiligen Auftraggeber – Angst verbreiten, die Schere im Kopf der Blogger installieren. Wenn du was über die schreibst oder zulässt, dass über die geschrieben wird, brauchst du einen Anwalt. Also lass es besser.

Lass es besser?

Dazu sollte man wissen, dass Anwälte gerne drohen. Aber sich schwer tun, ihre Drohungen in die Tat umzusetzen. Bloß weil im Schreiben steht, Sie verletzen das Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten, steht dies noch nicht fest. Gut möglich, dass der Anwalt seinem Mandanten gesagt hat: Mit einer einstweiligen Verfügung kommen wir wahrscheinlich nicht durch. Letztlich würden wir auf den Kosten sitzen bleiben. Aber versuchen wir es erst mal mit einem bösen Brief.

Ein aktuelles Beispiel, über das berichtet wird, zeigt eine durchaus typische Reaktion aggressiver Abmahner. Wehrt sich der Gegner mit guten juristischen Argumenten, besinnt sich der Abmahner auf Kulanz und verzichtet großmütig auf seine Ansprüche. Auf seinen Kosten bleibt der Abgemahnte allerdings sitzen. Es sei denn, er klagt sie ein. Oder er sammelt Spenden. Aber das klappt natürlich auch nicht öfter als ein Plattenvertrag nach einem häufig verlinkten Video.

Was bleibt allen, die nicht schweigen wollen?

Sie sollten daran denken, dass in unserem Land Meinungsfreiheit herrscht. Wer also seine persönliche Überzeugung äußert, ist eher auf der sicheren Seite. Also zum Beispiel: Ich finde XY zu teuer, das Essen dort schmeckt mir nicht. Den Ton des Mitarbeiters habe ich als aufdringlich empfunden. Die Grenze bildet die bloße Schmähkritik, das heißt der Versuch, jemanden grundlos in den Schmutz zu ziehen.

Heikler sind Tatsachenbehauptungen: Das Paket lag fünf Tage unbearbeitet bei denen im Lager. Mein Onkel hat mich am Ostersamstag 1998 grün und blau geschlagen. Die haben meine Kündigung unterschlagen. Tatsachenbehauptungen müssen wahr sein. Die Beweislast hierfür trägt, wer die Behauptung aufstellt.

Gegen wahre Tatsachenbehauptungen gibt es aber keinen Unterlassungsanspruch. Wer schildert, dass er eine Kündigung abgeschickt hat, die Firma aber behauptet, sie habe sie nicht erhalten, verletzt keine Rechte des Unternehmens. Kritisch wird es erst, wenn im Beitrag steht, die Firma habe die Kündigung verschwinden lassen.

Also: Im Zweifel lieber eine Meinung äußern. Bei den belegbaren Tatsachen bleiben.

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