In der Diskussion um die Sterbehilfe in Deutschland hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt ein klares Urteil gesprochen: Kein Mensch ist berechtigt, sich Medikamente zur Selbsttötung zu verschaffen. Eine Medizin darf demnach nur zur Linderung und Heilung von Krankheiten dienen.
Ein Witwer hatte nach dem Tod seiner Frau geklagt, um nachträglich deren Recht auf Suizid durchzusetzen. Solch ein Anspruch aber ist nicht vererbbar, urteilte das Gericht. Es bestätigte damit grundsätzlich die Haltung des Bonner Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte, das der querschnittsgelähmten Frau ein tödliches Betäubungsmittel verweigert hatte. Die reiste Anfang 2005 in die Schweiz und bekam dort legal das Mittel, mit dem sie sich doch noch ums Leben brachte.
Das Kölner Urteil (AZ 7 K 2040/05) ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (pbd)