Mit einem ungewöhnlichen Fall aus dem Waffenrecht musste sich das Amtsgericht München beschäftigen. Es ging um einen Mann, der mit einem illegalen Revolver Russisch Roulette spielte. Die Patrone hatte er allerdings durch ein halbiertes Wattestäbchen ersetzt.
Das wiederum war erst mal gar nicht dumm, denn ansonsten wäre der Mann jetzt wahrscheinlich tot. Immerhin hatte er die Waffe tatsächlich ausgelöst in der Meinung, dass die Kammer mit dem Wattestäbchen nicht „scharf“ ist. Tatsächlich wurde das Stäbchen aber in Bewegung gesetzt. Es drang durch die Schädeldecke zwei Millimeter ins Gehirn des Mannes ein. (Ich kann mir das wirklich schlecht vorstellen, aber so steht es tatsächlich in der Pressemitteilung des Amtsgerichts München.)
Der Mann bekam eine Titanplatte eingesetzt und wurde auf eigenen Wunsch nach acht Tagen aus dem Krankenhaus entlassen. Er will noch immer an Schwindelattacken leiden und hofft nun darauf, dass ihm eine Schwerbehinderung anerkannt wird. Auf die Frage des Gerichts, wie ein erwachsener Mensch auf so eine Idee kommen könne, wies er darauf hin, dass er schon seit Jugendtagen Marihuana und später auch härtere Drogen konsumiere.
Den Revolver (Kaliber 4 mm) hatte der Mann nach eigenen Angaben in einer Mülltonne gefunden. Der Richter verurteilte den Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe und unerlaubtem Führen einer Schusswaffe zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Dass es bei einer Geldstrafe blieb, begründete das Gericht mit den Folgen der Tat, die den Angeklagten schon schwer getroffen hätten (Aktenzeichen 1116 Ds 117 Js 217523/17).