Vor einigen Monaten wurde in einem größeren Prozess die Ermittlungsführerin als Zeugin vernommen. Das ist die Polizistin, bei der in einem Ermittlungsverfahren alle Fäden zusammenlaufen, welche die Arbeit innerhalb der Ermittlungskommission verteilt und Kontakt zum Staatsanwalt hält. Und jene, die den sogenannten Abschlussbericht verfasst. Oder zumindest unterschreibt.
Bei der Befragung der Zeugin ging es seinerzeit hoch her. Einfach, weil sich an jeder Ecke Pannen und Versäumnisse zeigten. Als Krönung empfand ich die Reaktion der Polizistin auf die Frage, warum eine Nachfrage bzw. Recherche bei einem Sachverhalt unterblieb, obwohl diese sich eigentlich aufdrängte. Es war da nämlich schon klar, dass sich die Sache nicht ganz so zugetragen haben kann, wie es die Polizei gerne gehabt hätte. Die Ermittungsführerin sagte:
Es ist nicht meine Aufgabe, Entlastendes zu ermitteln.
Heute kam die Sache noch mal aus anderem Grund zur Sprache. Dabei stellte die Vorsitzende Richterin klar, die Ermittlungsführerin habe das wirklich gesagt. Aber sie habe es so verstanden, dass die Dame erst mal nur sich meint und nicht ihre Kollegen.
Eine sicher wohlwollende Auslegung, wir reden ja nicht über eine nachgeordnete Mitarbeiterin im Polizeipräsidium. Jedenfalls ist nun klar, dass auch dem Gericht dieser Satz in lebhafter Erinnerung geblieben ist.
Sicher nicht ohne Grund.