Manche Urteile sind schon ein wenig gruselig. Zum Beispiel die Entscheidung eines Amtsrichters, der dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von exakt 12 Monaten aufs Auge drückt. Das ist sicher kein „krummes“ Strafmaß, aber halt auf den Tag exakt die Strafe, ab der ein Beamter seine komplette berufliche Existenz verliert. Er wird nämlich zwingend aus dem Dienst entlassen, auch die Rentenansprüche sind weg.
Dabei ist eigentlich anerkannt, dass ungewöhnliche Tatfolgen bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Dazu gehört auch der Verlust des Beamtenstatus; das hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach klargestellt. Dass ein Amtsrichter sich angesichts dessen jedes Wort dazu spart, wie er ausgerechnet zu einer Strafe von 12 Monaten kommt, lässt eigentlich nur zwei Schlüsse zu: Der Richter hat sich schlicht und einfach keine Gedanken gemacht. Oder er wollte dem Angeklagten richtig eine reinwürgen, wobei ihm allerdings dann der Mut fehlte, die Gründe hierfür auch belastbar zu Papier zu bringen.
Ich habe das Urteil 1. Instanz nicht zu verantworten, sondern die Sache erst jetzt im Berufungsverfahren übernommen. Auch wenn es gerade beim Beamtenstatus um einiges geht, bin ich doch bedingt optimistisch. Das merkwürdige Schweigen des Urteils zu dieser wichtigen Frage wird ja auch der nächsten Instanz nicht verborgen bleiben.