Die sogenannte Urteilsformel eines Strafurteils soll klar zum Ausdruck bringen, wegen welcher Straftaten jemand verurteilt wird. Jetzt lest euch das mal durch:
Der Angeklagte ist schuldig des sexuellen Missbrauchs von Kindern in 5 Fällen, davon in 3 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und Herstellung kinderpornografischer Schriften, und der Herstellung kinderpornografischer Schriften in 3 Fällen und des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern und mit Herstellung kinderpornografischer Schriften und des sexuellen Missbrauchs von Kindern mit Herstellung kinderpornografischer Schriften in 2 Fällen und des Besitzes kinder- mit Besitz jugendpornografischer Schriften.
Immerhin hat das Gericht in die Urteilsbegründung eine Tabelle eingefügt. Darin werden die aufgezählten juristischen Tatbestände in Bezug gesetzt zu den konkreten Tatkomplexen. Ich bin dafür wirklich dankbar, so konnte ich einigermaßen schnell nachvollziehen, ob die Urteilsformel wirklich mit dem Inhalt des Urteils übereinstimmt.
Das tut sie. Wer aber möchte und sich dazu imstande sieht, kann ja ohne die Tabelle mal sagen, über wie viele Taten wir reden, welche Tatbestände miteinander in Tateinheit stehen, wo Tatmehrheit vorliegt und so weiter. Ich freue mich auf eine lebhafte Diskussion.