Mit einem Teilfreispruch endete der Berufungsprozess gegen den Bloggerkollegen Werner Siebers. Dem Strafverteidiger war vorgeworfen worden, er habe Polizisten beleidigt und ihnen übel nachgeredet. In einer Verteidigungsschrift hatte Siebers behauptet, die Beamten hätten wichtige Angaben im Polizeibericht gefälscht.
Das Berufungsgericht hatte angeboten, das Verfahren gegen Zahlung von 250,00 € einzustellen. Hierauf waren Siebers und seine Verteidiger jedoch nicht eingegangen.