Beim Wühlen im Aktenschrank bin ich vorhin auf einen Vorgang gestoßen, der mir vom Namen des Mandanten her rein gar nichts sagte. Ein Indiz, dass in der Sache was nicht stimmt – normalerweise erinnere ich mich nämlich ganz gut an einzelne Mandate.
Nachdem ich in die Akte geschaut habe, bin ich schlauer. Es geht um ein Verkehrsdelikt, das sich angeblich Mitte 2013 ereignet haben soll. Nach einem knappen Jahr erging ein Strafbefehl gegen meinen Mandanten. Gegen diesen Strafbefehl legte ich Einspruch ein, das war im Juli 2014. Seitdem, also nun fast schon vier Jahre, ist nichts mehr passiert. Gar nichts.
Mit bloßer Überlastung des Gerichts dürfte das kaum zu erklären sein. Mein Tipp: Die Akte ist verschollen. „Außer Kontrolle geraten“, wie es auf Justizsprech heißt. Ich werde meine Akte erst mal wieder in den Schrank hängen. Bald wird ja auch das Thema Verjährung interessant. Ich als Verteidiger bin der Letzte, der das Gericht jetzt anstoßen müsste. Das wäre sogar eine Verletzung meiner Berufspflicht, denn es würde dem Mandanten schaden.
Wie auch immer es weiter geht, eins ist jetzt schon klar. Das Fahrverbot von einem Monat wird man meinem Mandanten nach so langer Zeit nicht mehr aufs Auge drücken können. Das Fahrverbot soll eine Warn- und Denkzettelfunktion haben, wie es so schön heißt. Von der kann nach so langer Zeit nun wirklich nicht mehr die Rede sein.
Ansonsten bin ich mit dem Mandanten im Reinen. Die Rechnung hat nämlich schon gezahlt.