Die Anklageschrift in einem Betäubungsmittelverfahren zählt unter anderem folgende Beweismittel auf:
1 Grow-Zelt nebst Gestänge
ungezählte Druckverschlusstüten
1 Dünger-Anleitung
ungezählte Gelbtafeln
1 Mülleimer
Ich überlege noch, wie ich die ungezählten – vielleicht sind ja auch unzählige gemeint – Gegenstände juristisch instrumentalisieren kann. Wenn ich reichlich formalistisch mit Zwangs-Zählerei drohe, gibt’s nach späterem Verzicht am Ende ja vielleicht einen kleinen Strafrabatt.
Über den Mülleimer denke ich dann morgen nach…