Ein sehr schöner Briefkopf des Amtsgerichts Nürnberg:
Man ist also allgemein zuständig. Aber halt auch spezial – für was auch immer. Nur erläutert wird das nirgends.
Das Ganze hat natürlich seine hergebrachte Richtigkeit, aber was soll das dem formaljuristisch mitunter ja nicht vorgebildeten Empfänger denn nun nahebringen? Am Ende bleibt ein gewisser Abschreckungseffekt. Aber vielleicht ist genau dieser ja gewollt.