Für Schlagzeilen sorgt ein nächtlicher Badeausflug von Campino. Der Sänger der Toten Hosen soll nach einem Konzert in Dresden in der Nacht zum Sonntag mit diversen Begleitern im Georg-Arnold-Bad gefeiert haben – was ein Schnappschuss des Sängers auf Instagram belegen soll. Problem: Die Badeanstalt war um die Zeit geschlossen, wie sich das gehört.
Einzelheiten kann man zum Beispiel auf Spiegel Online nachlesen. Interessant finde ich die Aussage des Bäder-Geschäftsführers Matthias Waurick:
Uns bleibt nichts anderes übrig, als Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu erstatten.
Juristisch ist das aber nicht so ganz richtig. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) ist ein reines Antragsdelikt, wie sich aus Absatz 3 des Paragrafen ergibt. Ohne Strafantrag des Bäderbetriebs hätten Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte keinerlei Möglichkeit, Campino und seine Begleiter zu belangen.
Ohne Strafantrag also keine Verfolgung. So viel in aller Kürze zur Aussage, es bleibe den Bäderbetrieben nichts anderes übrig. Nur der Vollständigkeit halber noch der Hinweis, dass der Hausrechtsinhaber den Strafantrag jederzeit zurücknehmen kann. In solchen Fällen kann es es also durchaus Sinn machen, wenn man sich beim Betroffenen entschuldigt und das Gespräch mit ihm sucht.
Gerade hätte doch eine sehr gute Chance, wenn er ganz lieb sorry sagt. Zum Beispiel, wenn er seinen guten Willen mit einem kleinen Überraschungskonzert zu normalen Öffnungszeiten untermauert. Dazu könnte der Bäderchef wahrscheinlich auch nur schwer nein sagen.