Im Landkreis Wittlich gibt es einen Blitzer, von dem bislang nicht mal die Polizei was wusste. Der sehr modern gestaltete Blitzer sieht so aus:
Die Trierer Polizei postete das Bild auf Facebook mit folgendem Text:
Unsere Blitzeranlagen scheinen derart beliebt zu sein, dass ein begabter Bürger aus der Eifel sein Grundstück mit einem täuschend echten Nachbau schmückt. Blitzen darf er damit nicht. Aber die Aufmerksamkeit der Vorbeifahrenden ist ihm sicher!
Erlaubt ist in diesem Fall übrigens, was gefällt. Nach Abstimmung mit unseren Verkehrsexperten sind Blitzer-Attrappen auf einem Privatgrundstück nicht zu beanstanden.
Sehr klare Aussage. Ich habe allerdings gewisse Zweifel, ob die Rechtslage wirklich so eindeutig ist. Was ist, wenn Autofahrer erschrocken bremsen und es zu Unfällen kommt? Da ist der Weg aber nicht mehr weit, bis sich eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ bejahen lässt und dementsprechend eine Ordnungsverfügung ergehen kann. Dabei spielt die Frage Privatgrundstück ja oder nein auch nur eine untergeordnete Rolle.
Von daher wäre es wirklich mal von Interesse, welche Halbwertszeit der private „Blitzer“ tatsächlich hat.