Vorhin meldete sich ein zutiefst panischer Mandant. „Ich habe einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen – gegen mich läuft jetzt ein Vollstreckungsverfahren.“ Der Gute sah sich schon im Gefängnis und ich hatte erst wirklich Mühe, ihn zu beruhigen.
Aber schließlich konnte ich ihn dazu bewegen, auch mal auf die Folgeseiten des Briefes zu schauen. Da standen nämlich erfreuliche Nachrichten. Dass der Mandant freigesprochen wird und die Staatskasse alle seine Kosten tragen muss. So war es ja tatsächlich auch gewesen. Nur der Mandant war nicht da, er hatte den Gerichtstermin verpennt. Aber das machte nichts. Es ging um einen Strafbefehl, da war er zum Erscheinen nicht verpflichtet und konnte sich von mir vertreten lassen.
Nach einiger Zeit dämmerte dem Mandanten, dass ich ihn in meinem Bericht über die Verhandlung nicht angeflunkert hatte. Und dass die Staatsanwaltschaft halt schlicht nicht den Betreff ihres Vorganges ändert, bloß weil jemand freigesprochen wurde. Es ist und bleibt halt ein Vollstreckungsverfahren, auch wenn es nichts zu vollstrecken gibt.