OHNE GRÜNDE

Vermieter von Einliegerwohnungen genießen ein großes Privileg. Sie brauchen keine Kündigungsgründe (wie z.B. Eigenbedarf), um ihren Mieter vor die Tür zu setzen. Der Vermieter darf einfach so kündigen. Ohne sachlichen Grund. Allerdings verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist um drei Monate. Das Ganze geht allerdings nur, wenn der Vermieter selbst im Haus lebt und es insgesamt nicht mehr als zwei Wohnungen gibt.

Außerdem ist noch ein kleiner Umstand zu beachten. Gemäß § 573a BGB muss der Vermieter nämlich angeben, dass er die Kündigung auf die Absätze 1 oder 2 der Vorschrift stützt. Tut er das nicht, ist die Kündigung unwirksam.

Da hat sich die Mieterin, die ich beraten habe, aber gefreut. Ihr Vermieter hatte nur reingeschrieben, dass er das Mietverhältnis ordentlich kündigt. Auf die Sondervorschrift hat er sich nur in einem Telefonat bezogen.

In dem Gespräch hat er auch getönt, sein Anwalt hätte ihm die Kündigung formuliert.