Seine fünf Minuten Fame holt sich gerade ein Detmolder Staatsanwalt ab. Dieser sinniert publikumswirksam darüber, gegen die Verantwortlichen von Vodafone, der Telekom und anderer Telekommunikationsunternehmen Ermittlungsverfahren einzuleiten. Weil diese angeblich gegen „geltendes Recht“ verstoßen, wenn sie Auskunftsverlangen der Ermittlungsbehörden nach Standortdaten nicht entsprechen.
Strafvereitelung sollen die Firmen nach Meinung des Staatsanwalts möglicherweise begehen, indem sie Standortdaten entweder nicht erheben oder jedenfalls nicht herausgeben. Streitpunkt scheint zu sein, ob die neue – rechtlich fragwürdige und aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster derzeit von der Bundesnetzagentur ausgesetzte – Vorratsdatenspeicherung den Ermittlern eben doch Anspruch auf Daten gibt.
In einem Punkt liegt der Staatsanwalt schon mal offensichtlich daneben. Eine Strafvereitelung liegt kommt keinesfalls in Betracht, wenn die Telkos bestimmte Daten schlicht nicht haben, zum Beispiel, weil sie juristisch der Meinung sind, diese nicht erheben zu müssen. Oder weil etwas technisch schiefgegangen ist. Das könnte höchstens dann strafbar sein, wenn in Bezug auf den konkreten Fall – abweichend von der sonstigen Praxis gegenüber den restlichen Kunden – Daten nicht gesammelt wurden.
Auch die schlichte, jedenfalls so schlicht wiedergegebene Argumentation des Staatsanwalts, die Firmen missachteten doch ein geltendes Gesetz, reicht natürlich nicht zur Begründung einer Strafbarkeit. Es würde nämlich auch in diesem Fall an einem (eigenen) Vereitelungsvorsatz hinsichtlich konkreter Taten fehlen. Einfach deswegen, weil weder Vodafone noch Telekom gar nicht wissen können, ob ein Kunde jetzt gerade in diesem Augenblick was Böses im Schilde führt. Schuld ist dieses doofe Telekommunikationsgeheimnis.
Sich auf den Standpunkt zu stellen, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster und die Entscheidung der Bundesnetzagentur änderten nichts an der Situation und der Herr Staatsanwalt habe die Deutungshoheit – das spricht dann doch deutlich für eine gewisse Selbstüberschätzung. Aber was tut man nicht alles für fünf Minuten im Rampenlicht.