Wieso muss Schwarzfahren eigentlich eine Straftat sein? Diese Frage habe ich hier im law blog auch schon das eine oder andere Mal aufgeworfen; jetzt nimmt sich die Fraktion „Die Linke“ im Bundestag der Sache an.
Die Linke legt einen Gesetzentwurf vor, wonach das Fahren ohne Fahrschein keine Straftat mehr sein soll. Entsprechend soll § 265a StGB geändert werden. Der bisherige Zustand sei ungerecht, heißt es in dem Entwurf.
So kann man das wohl zusammenfassen. Über Jahrzehnte haben Verkehrsbetriebe ihre Fahrscheinkontrollen in der Gewissheit immer weiter abgebaut, dass Schwarzfahrer schon von der bloßen Strafbarkeit nach geltender Rechtslage abgeschreckt werden. Faktisch wurden so die Zugangskontrollen kostenmäßig auf die Justiz und damit auf den Steuerzahler abgewälzt.
Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte sind zu einem erheblichen Teil mit Beförderungserschleichung belastet. Ganz zu schweigen von den vielen Schwarzfahrern, die ihre Geldstrafen nicht bezahlen und diese im Gefängnis absitzen.
Als Alternative nennen die Abgeordneten die Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer Ordnungswidrigkeit, was aus ihrer Sicht aber unnötig ist. Jedenfalls rechnet Die Linke mit einer erheblichen Entlastung der öffentlichen Haushalte.
Die Verkehrsbetriebe würden auf keinen Fall rechtlos gestellt. Sie müssten nur wirksame Ticketkontrollen einführen, wie es sie in vielen anderen Ländern schon lange gibt.