Blaulicht alleine verschafft Polizei und Rettungsdiensten keine Sonderrechte. Die gelten erst, wenn auch das Einsatzhorn angeschaltet ist. Die Süddeutsche Zeitung berichtet über ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin.
Blaulicht alleine verschafft Polizei und Rettungsdiensten keine Sonderrechte. Die gelten erst, wenn auch das Einsatzhorn angeschaltet ist. Die Süddeutsche Zeitung berichtet über ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin.