Das Bundesverfassungsgericht hat das Grundgesetz gelesen. Und sich daran gehalten. Deshalb hat es heute die ins Luftsicherheitsgesetz geschriebene Möglichkeit, von Terroristen entführte Flugzeuge durch die Bundeswehr abschießen zu lassen, für nichtig erklärt.
Mehr z.B. in der Süddeutschen Zeitung.