Nicht alles, was möglich ist, wird gemacht. Das gilt auch vor Gericht. So habe ich in den letzten Jahren etliche Autofahrer (und auch zwei oder drei -innen) verteidigt, die sich trotz fehlender Fahrerlaubnis mehr oder weniger emsig immer wieder ans Steuer setzten. Die Gerichte eskalieren bei den einzelnen Betroffenen regelmäßig die Höhe der Strafen. Dass aber daneben auch das Auto einkassiert wird, habe ich persönlich noch nicht erlebt.
Aber genau das scheint mitunter tatsächlich zu passieren, wie jetzt ein Fall aus Kleve zeigt. Da war ein Mann in den Jahren 2009 bis 2017 vier Mal am Steuer seines Autos angehalten worden, obwohl er keinen Führerschein hat. Nur wenige Monate nach dem letzten Mal passierte es schon wieder, und dem zuständigen Staatsanwalt platzte offensichtlich der Kragen.
Das Auto, ein BMW, wurde beschlagnahmt. Zu Recht, entschied nun das Landgericht Kleve. Das Straßenverkehrsgesetz (§ 21 StVG) lasse die Beschlagnahme ausdrücklich zu. Bei dem Betroffenen liege auch die Vermutung nahe, dass er künftig weiter „wie selbstverständlich“ Auto fährt. Deshalb sei es angemessen, ihm den fahrbaren Untersatz wegzunehmen, der auch auf seinen Namen zugelassen ist. Dass das Auto angeblich einer Bekannten sicherungsübereignet ist, spielt nach Meinung des Gerichts keine Rolle.