Mit Schreiben vom 12. Juni 2005 unterrichtete mich das Amtsgericht D. darüber, dass eine Anklage gegen meinen Mandanten erhoben wurde. Angekommen ist dieses Schreiben bei mir am 10. Oktober 2005. Damit war es ziemlich genau vier Monate unterwegs.
Mit Schreiben vom 24. November 2005 teilte das Amtsgericht D. mit, die Anklage sei zugelassen. Außerdem war eine Ladung zum Hauptverhandlungstermin am 5. April 2006 beigefügt. Dieses Schreiben ging bei mir am 14. Februar 2006 ein. Die Botschaft des Richters hat also weniger als drei Monate gebraucht, um mich zu erreichen.
Falls der Richter sich jetzt über meinen Terminsverlegungsantrag ärgert, möchte ich nur anmerken: Bis Anfang Januar 2006 hätte ich am 5. April noch Zeit gehabt.