Vor einigen Tagen hinterließ sehr früh morgens die Münchner Polizei eine Nachricht im Sekretariat. Man habe einen Mandanten von mir im Gewahrsam. Der war allerdings nicht festgenommen im engeren Sinne, sondern erhielt nach Angaben des Beamten nur die Möglichkeit, einen ziemlich heftigen Rausch auszuschlafen.
Es soll sich um die „Weihnachtsfeier des Jahrhunderts“ gehandelt haben, so soll es mein Mandant den Beamten erklärt haben. Zu später Stunde musste aber wohl das fröhliche Treiben aus ordnungsrechtlichen Gründen unterbunden werden. Weil einige Leute damit nicht einverstanden waren, gab es dann Platzverweise. Und, als sich einige Leute nicht daran hielten, die Abreise aufs Präsidium.
Ich bin mit dem Beamten so verblieben, dass er meinen Mandanten noch mal anrufen lässt – sobald dieser wach ist und dann immer noch anwaltliche Hilfe benötigt. Auf Rückfrage sagte mir der Polizist allerdings, dass man die Sache nicht unnötig hoch hängen möchte. Immerhin hat man ja auch bei der Polizei seine Erfahrungen mit Weihnachtsfeiern. Also kein Papierkram, eine Anzeige gar, sondern halt ein freundliches „Auf Wiedersehen“ etwa um die Mittagszeit.
Der Mandant hat sich dann auch bei mir nicht gemeldet, so dass ich annehme, dass er den Freistaat Bayern vielleicht doch nicht verklagen will. Die Vorweihnachtszeit stimmt halt versöhnlich – offenbar alle Seiten.