Feinstaub, Steuern, Spritkosten, Subventionen – gasbetriebene Fahrzeuge haben derzeit Konjunktur. Auch ein Mandant setzte für seinen Betrieb auf diesen Trend. Er bestellte beim Hersteller F 1 drei gasbetriebene Autos. Liefertermin war Oktober 2005. Das passte gut, denn andere Fahrzeuge sollten ohnehin ausrangiert werden.
Hersteller F 1 konnte aber nicht liefern. Bei jeder Nachfrage gab es eine neue Ausrede: Das Werk läuft unter Überlast, der Zulieferer hat Probleme mit den Gastanks, die Umrüstfirma muss Insolvenz anmelden.
Im Dezember 2005 platzte dem Mandanten der Kragen. Mit unserer Hilfe kam er ziemlich zügig aus den Verträgen raus. Das Autohaus hatte nämlich die Leasinganträge noch gar nicht bei der Bank eingereicht. Das ist bei einem „verbundenen Geschäft“ ziemlich schlecht, vor allem, weil man schlecht auf Einhaltung eines Vertrages pochen kann, der noch gar nicht zustandegekommen ist.
Eile war auch geboten, denn der Mandant wollte jetzt bei Hersteller F 2 bestellen. Dort kündigte man nämlich vollmundig an, dass fest bestellte Autos in drei Wochen lieferbar sind. Die drei Wochen gingen natürlich ins Land – Autos waren keine da. Stattdessen hörte der Mandant wieder nur Ausreden. Siehe oben.
Mein Auftraggeber hat jetzt die Schnauze voll. Wir treten von allen Verträgen zurück. Und er fährt nur noch mit Diesel. Schlecht für die Umwelt und für seinen Geldbeutel. „Aber wenigstens kriege ich keinen Herzinfarkt.“
Die Dieselautos sollen übrigens kurzfristig lieferbar sein.