REKLAME

Jedes persönlich adressierte Werbeschreiben muss einen Hinweis enthalten, dass der Empfänger weiterer Werbung widersprechen kann. Außerdem muss eine Abbestelladresse angegeben sein. So verlangt es der neue § 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz. Das Landgericht Hamburg verdonnerte laut Verbraucherzentrale Hamburg jetzt den Verlag Gruner + Jahr, sich daran zu halten.

Viel Spaß beim Durchforsten der Werbepost!

(link gefunden im AdvobLAWg)