Das Landgericht Coburg veröffentlicht nicht nur Presseerklärungen. Sondern bemüht sich, flockig zu formulieren. Im jüngsten Text über ein interessantes Urteil zu den Pflichten einer Leasingfirma bei der Verwertung des zurückgegebenen Fahrzeugs findet sich ein für Justizverhältnisse launiges Fazit:
Es ist zu hoffen, dass das Leasingunternehmen durch diesen Vorfall „klug“ wird.
Solche Spritzigkeit kennt man sonst nur von vereinzelten Polizeipressestellen. Aber die kann man ja auch nicht wegen Befangenheit ablehnen.