Nach einigen anderen netten Neuregelungen (Staatstrojaner, Regulierung sozialer Netzwerke, Aussagepflicht für Zeugen bei der Polizei, Ausweitung der DNA-Analyse, um nur einige zu nennen) hat die Große Koalition auf der Zielgeraden noch einen echten Knüller im Gepäck. Das Handyverbot am Steuer soll drastisch ausgeweitet werden.
In der Pipeline ist folgende Neufassung des § 23 StVO, die noch vor den Wahlen Gesetz werden soll:
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät nicht aufgenommen und nicht gehalten wird und entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet.
Geräte in Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. …
Danach ist künftig jedes elektronische Gerät am Steuer tabu, wenn es in die Hand genommen wird. Das mag man ja noch nachvollziehen können, wenn man partout keinen Unterschied zwischen Handy und Diktiergerät oder Handy und Elektrorasierer sieht. Allerdings kommt eine ganz neue Dimension dazu, die zum Beispiel auch das Autoradio oder das (eingebaute) Navi umfasst. Auch diese Geräte dürfen künftig nicht mehr bedient oder sonstwie benutzt werden, wenn man dabei – kurz gesagt – länger als eine Sekunde auf das Gerät schaut.
Das bedeutet etwa konkret, dass es künftig verboten ist, am Autoradio die Lautstärke zu regulieren oder den Sender zu wechseln. Auch das eingebaute Navi darf nicht mehr eingestellt werden oder gar durch einen Blick auf das Navi-Display „genutzt“ werden. Das alles unter der bemerkenswerten Prämisse, dass die sogenannte „Blickzuwendung“ länger als eine Sekunde dauert.
Über einen solchen Regulierungswahn kann ich nur staunen. Hier wird der Willkür Tür und Tor geöffnet. Wie soll ein Polizeibeamter denn ernsthaft feststellen können, wie lange ein Autofahrer an einem Knöpfchen gedreht oder auf das Navi seine Autos geschaut hat? Das Ganze kann man eigentlich nur ertragen, wenn man Rechtsanwalt ist. Auch die Neuregelung ist halt ein Arbeitsbeschaffungsprogramm nicht nur für die Polizei, sondern auch für meine Branche. Und am Ende wird wieder tränenreich bedauert, dass die Gerichte nichts Wichtiges mehr erledigt bekommen.
Zu dem Thema auch die Blogs von Detlef Burhoff (mit Link zu den Gesetzesvorhaben) und Rechtsanwalt Bischoff.
Nachtrag: Die Bundesregierung hat den Antrag ohne Angaben von Gründen zurückgezogen.