Im Alltag nannte er sich schon länger James Bond, jetzt wollte ein Mann aus Rheinland-Pfalz das auch in seinem Personalausweis dokumentiert sehen. Die Behörden weigerten sich. Auch das Verwaltungsgericht Koblenz sieht keinen Grund, der Welt einen echten „James Bond“ zu bescheren.
Begründet hatte der Mann den Wunsch nach Namensänderung mit ständigem Streit, den er mit seinem Onkel und dessen Familie habe. Außerdem wolle er sein Leben neu ordnen. Sogar eine ärztliches Stellungnahme legte der Kläger vor. Diese befürwortete einen Namenswechsel.
Das Gericht sieht das nicht so. Es sei nicht erkennbar, wie ein neuer Namen Familienstreit beenden könne. Auch mit der geplanten Neuordnung des Lebens haben die Richter Probleme. Denn der Name James Bond sei durch eine britische Romanfigur recht stark vorbelegt und trage deshalb „den Keim neuer Schwierigkeiten“ in sich. Beide Argumente sind, so finde ich, nun wirklich nicht von der Hand zu weisen (Aktenzeichen 1 K 616/16.KO; Link zum Urteil).