Auch Schulen müssen das Urheberrecht beachten, wenn sie Inhalte auf ihre Homepage einstellen. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte jetzt den Unterlassungsanspruch eines Cartoonisten gegen das Land Hessen. Der Künstler war nicht damit einverstanden, dass auf der Internetpräsenz einer Schule einer seiner Cartoons veröffentlicht wurde. Ihn hatte vorher auch niemand gefragt.
Das Gericht bestätigte dem Grunde nach, dass das Land Hessen unmittelbar haftet. Das Land hatte sich damit verteidigt, es handele sich um eine kommunale Schule. Deshalb sei allenfalls der örtliche Schulträger in der Pflicht. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts ergibt sich die Verantwortung des Landes aus dessen Aufsichtspflicht über alle Schulen. Es gehe um pädagogische Inhalte, diese seien Sache des Landes (Aktenzeichen 2-6 O 175/16).