TAUCHSTATION

Ein Möbelhaus hatte bei der Anlieferung das Treppenhaus beschädigt. Eine Wand wurde verkratzt sowie eine nicht ganz billige Lampe von der Decke geholt.

„Damit haben wir nichts zu tun, das regelt unsere Haftpflicht“, sagt mir der Geschäftsführer auf die Frage, wieso mein Mandant auf seine Schreiben keine Antwort erhält. Ich habe ihm erklärt, dass uns die Versicherung herzlich egal ist. Das Möbelhaus kriegt die Klage zugestellt, wenn die Assekuranz weiter auf Tauchstation verbleibt.

„Da muss ich denen wohl noch mal auf die Füße treten“, schlug der gute Mann vor. Besser wäre das. Wiedervorlage: 10 Tage.