Heute morgen hatte ich schon den Autoschlüssel in der Hand, um rauf nach Bremen zu fahren. Dort sollte um 13 Uhr eine Strafsache verhandelt werden. Ich vertrete die Nebenkläger.
Um 9.20 Uhr ein Anruf vom Gericht. Der Termin ist abgesagt. Der Richter erwägt wohl den Erlass eines Strafbefehls. Gut, das ist eine zulässige Verfahrensweise. Die Nebenkläger haben hier kein Widerspruchsrecht.
Ich bin nur froh, dass diese Pläne nicht erst um 12.30 Uhr Gestalt annahmen. Aber wahrscheinlich liegt das Ganze auch eher am Verteidiger des Angeklagten. Der wird vermutlich schon am Freitag zum Telefonhörer gegriffen haben, um vielleicht einen Deal für seinen Mandanten hinzubekommen.
Er hatte ja vorher nur läppische sechs Monate Zeit. Seitdem liegt die Anklage vor.