Das nenne ich unterschiedliche Wahrnehmung.
Ich zitiere aus einem Durchsuchungsbericht der Polizei:
Die Beamten geben sich als Polizeibeamte zu erkennen, daraufhin begibt sich der Beschuldigte desinteressiert zurück in seine Wohnung. Die Beamten folgten ihm in die von ihm bewohnte Wohnung.
Dem Beschuldigten wird im Rahmen seiner Belehrung erklärt, dass er keine Aussage tätigen muss. … Herr J. zeigt sich weiterhin sehr desinteressiert und wenig kooperativ. … Auch auf Nachfrage möchte er den Aufenthaltsort von Frau B. nicht bekanntgeben..
Herr J. zeigte sich insgesamt mit den polizeilichen Maßnahmen nicht einverstanden und fiel durch deutliches Desinteresse und eine Gleichgültigkeit an den gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren auf. Eine Erläuterung der Durchsuchungsbeschlüsse und des Ermittlungsverfahrens lehnte er ab.
Der Mandant erinnert die Sache so:
Ich habe den Beamten gesagt, dass ich das Recht zu schweigen habe. Und dass ich davon Gebrauch mache.
Die Beamten haben dann zwei Stunden lang immer wieder versucht, mit mir ins Gespräch zu kommen und was zu den Vorwürfen zu erfahren. Ich habe das aber konsequent abgeblockt.
„Desinteresse“, ja klar. Der Mandant ist nur nicht auf den alten Trick der Polizei reingefallen, dem Beschuldigten schon bei der Durchsuchung Informationen zu entlocken. Indem man den Betroffenen schön langsam in ein Gespräch zieht (Motto: „Wir wollen ja nur Ihr Bestes“). Es ist gar nicht leicht, dem zu widerstehen. Immerhin handelt es sich nur für die Beamten um Routine. Der Beschuldigte befindet sich dagegen regelmäßig in einer Ausnahmesituation.
Eigentlich hat der Mandant alles richtig gemacht. Dass die Polizisten sein Verhalten dann gleich als „Desinteresse“ auslegen und wortreich beklagen, zeigt nur eins: Sie sind üblicherweise anderes gewöhnt, weil viele Menschen entweder ihre Rechte nicht kennen. Oder sie kennen sie, lassen sich aber weichklopfen.