Das Abonnement (und die Lektüre) einer Zeitung, die von einem verbotenen Verein herausgegeben wird, ist nicht strafbar. Der Bundesgerichtshof hob die Verurteilung eines Mannes auf, der das Blatt von Mehmet Kaplans „Kalifatstaat“ bezogen hatte.
Nur wer selbst Abos vermittele, unterstützt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs den Verein. Der Beschuldigte hatte zwar ein Abo verkauft. Jedoch monieren die Bundesrichter, dass die erste Instanz nicht festgestellt hat, ob dies vor oder nach dem Vereinsverbot geschehen ist.