Sachen gibt’s. Wir haben für einen Arbeitnehmer, der gekündigt worden war, eine Abfindung ausgehandelt. Die Abfindung war in der Endabrechnung aber nicht enthalten.
Wir mahnten die Abfindung also an. Daraufhin meldete sich der Arbeitgeber:
Bezüglich der Abrechnung stellt sich mir, um alles richtig zu machen, folgende Frage:
Überweisen wir Herrn J. nun die Abfindung netto, oder erhält er den Betrag Brutto nach Abzug aller Lohnnebenkosten?
Äh, nun ja. An sich eine schlichte Frage. Super einfach zu beantworten. Aber nur, wenn man unsere Rolle in der Angelegenheit außer Betracht lässt. Wir sind die Anwälte des Arbeitnehmers. Als solche mussten wir dann doch noch etwas überlegen. Das waren unsere Optionen:
1. Wir schreiben dem Arbeitgeber das, was er auch googeln könnte. Dann kriegt der Mandant von dem freundlichen Arbeitgeber zwar eine Abrechnung, die dem abgeschlossenen Vergleich entspricht. Aber gleichzeitig vergeben wir für den Mandanten die Chance, dass er (erst mal) mehr Geld überwiesen bekommt, als ihm juristisch zusteht.
Klar hätte der Mandant voraussichtlich keine längerdauernde Freude an der Zahlung, wenn der Arbeitgeber dann doch mal eine Suchmaschine anwirft. Aber selbst wenn am Ende ein Rückforderungsanspruch des Arbeitgebers steht, wäre die Zahlung als solche aber doch erst mal ein klarer Vorteil. Sieht man ja am Kontostand.
Als Interessenvertreter des Mandanten dürfen wir nichts machen, was diesem einen Nachteil bringt. Und sei es auch nur, dass ihm durch unser Verhalten ein ungerechtfertigter Vorteil entgeht.
2. Wir schreiben dem Arbeitgeber, er möge doch den Bruttobetrag auszahlen. Dann hätte der Mandant das Geld erst mal auf dem Konto. Er könnte dann selbst entscheiden, wie er sich positioniert, wenn der Arbeitgeber die Zahlung zurückverlangt.
Andererseits darf man selbst als Anwalt auch nicht jemanden wider besseres Wissen täuschen. Dabei geht es gar nicht so sehr um eine mögliche strafrechtliche Verantwortung. Sondern erst mal um das Berufsrecht. Wir hatten, offen gesagt, kein Interesse an einem Verfahren vor der Anwaltskammer oder gar dem Anwaltsgericht.
3. Wir schreiben dem Arbeitgeber, dass wir in einem laufenden Verfahren nicht beide Parteien beraten dürfen. Deshalb wäre es nett, wenn er sich die Antwort auf seine Frage anderweitig besorgt.
Wir haben uns für Option 3. entschieden.