Es ist schon interessant. Auf der einen Seite tönt der Justizminister auf Twitter, der Paragraf über die Majestätsbeleidigung – einem größeren Publikum und den weitaus meisten Juristen erstmals bekannt dank der Causa Erdogan/Böhmermann – sei „veraltet und überflüssig“. Staatsoberhäupter, so meint Heiko Maas damit, hätten keinen Anspruch auf juristische Vorzugsbehandlung.
Seltsamerweise gilt das aber nicht für einen parallel laufenden Gesetzgebungsprozess. Dort geht es es um Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte. Dieser Personengruppe soll künftig eine Vorzugsbehandlung zu Gute kommen. Die Regierung plant unter Federführung des Justizministers nämlich diverse Änderungen. Neu eingeführt werden soll die Strafbarkeit eines „tätlichen Angriffs“ auf Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen. Und hier rappelt es im Karton: Wer nach dem geplanten Recht einen Vollstreckungsbeamten tätlich angreift, soll künftig viel, viel härter bestraft werden als derjenige, der einen „normalen“ Mitbürger attackiert.
Der Deutsche Anwalt Verein erklärt in einer lesenswerten Stellungnahme, warum für so ein Sonderrecht überhaupt keine Notwendigkeit besteht. Einfach schon deswegen, weil die existierenden Regeln über die Körperverletzung ausreichen, um Tätlichkeiten gegen Polizisten und Rettungskräfte angemessen zu ahnden.
Außerdem ist es schon heute problematisch genug, wie bereits Widerstandsdelikte oft erfolgreich dazu genutzt werden, strukturelle Gewalt durch Polizeibeamte einer wirksamen Kontrolle zu entziehen, indem auf jede Anzeige wegen Polizeigewalt eine Gegenanzeige wegen Widerstands folgt. Oder der angebliche Widerstand schon prophylaktisch angezeigt wird, um jeder Beschuldigung wegen Polizeiwillkür den Wind aus den Segeln zu nehmen. Mit einem ganz neuen Körperverletzungstatbestand, der nur für Polizisten & Co. gilt, würde es noch leichter, eigenes Fehlverhalten zu kaschieren.
Im Ergebnis ist es schon fast makaber, wie auf der einen Seite wohltönend die rechtsstaatliche Moderne gepriesen wird. Bei einem Paragrafen wie der Majestätsbeleidigung, der praktisch keine Relevanz hat. Währenddessen wird auf der anderen Seite die juristische Zwei-Klassen-Gesellschaft ohne Skrupel (wieder) eingeführt. Ich fürchte, der offene Widerspruch ihres Handelns ist den Verantwortlichen noch nicht einmal bewusst.