Wer aus dem Fenster einer Mietwohnung mehrmals täglich Tauben füttert, riskiert die Wohnungskündigung. So hat es das Amtsgericht Nürnberg entschieden.
Bis zu 30 Tauben lockte ein Wohnungsmieter an, wenn er mehrfach täglich Futter auf die Fensterbank seiner Wohnung streute. Die Wohnung liegt im vierten Stock. Nicht nur der Vermieter, auch Nachbarn hatten sich über die Taubenfütterung beschwert.
Da der Beklagte auf Abmahnungen und eine vorherige (ordentliche) Kündigung nicht reagierte, kündigte der Vermieter wegen nachhaltiger Störung des Hausfriedens fristlos. Zu Recht, so das Amtsgericht Nürnberg in seinem mittlerweile rechtskräftigen Urteil (Aktenzeichen 14 C 7772/15).